Es wird angestrebt, die Belastung der Gewässer durch die Verwendung biozidfreier Antifoulingfarben zu minimieren. Es sind verschiedene solche Produkte auf dem Markt, deren Wirksamkeit allerdings
nicht den herkömmlichen Anstrichen entspricht.
Derzeit erlaubte Unterwasseranstriche mit bioziden Wirkstoffen werden gemäß EU-Biozidrichtlinie einem umfangreichen Überprüfungs- und Zulassungsverfahren unterzogen. Die Untersuchungen sind noch
nicht abgeschlossen. Danach könnten einige der zurzeit erhältlichen Produkte verboten werden.